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TSCHUDIN - HTG 310 - Universal-Rundschleifmaschine
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Spezifikationen zum Los
- Menge
- 1
- Differenzbesteuerung
- Nein
- Marke
- TSCHUDIN
- Typ
- HTG 310
- Lieferbedingungen
- Verladung auf LKW
Beschreibung
Technische Daten
Hersteller: TSCHUDIN GrenchenModell: HTG 310
Maschinentyp: Universal-Rundschleifmaschine
Maschinennummer: 85 1083
Spitzenhöhe: 100 mm (Quelle: online)
Spitzenhöhe mit Erhöhung: 150 mm (Quelle: online)
Spitzenweite: 310 mm (Quelle: online)
Max. Schleiflänge: 340 mm (Quelle: online)
Schleifdurchmesser: ca. 200 mm (Quelle: online)
Schleifscheibendurchmesser: 350 mm (Quelle: online)
Schleifscheibenbreite: 50 mm (Quelle: online)
Schleifscheibenbohrung: 127 mm (Quelle: online)
Werkstückspindeldrehzahl: 50–500 U/min stufenlos (Quelle: online)
Tischschwenkung: ±11° (Quelle: online)
Gesamtleistungsbedarf: ca. 4,5–5 kW (Quelle: online)
Maschinengewicht: ca. 1700 kg (Quelle: online)
Konfiguration
Heidenhain Digitalanzeige X/ZKühlmitteleinrichtung
Maschinenleuchte
Werkstückspindel schwenkbar 360°
Schleifscheibe montiert
Zusätzliche Schleifscheiben vorhanden
Universal-Rundschleifausführung
Hinweis
Keine Originaldokumentation vorhanden. Die technischen Daten wurden anhand mehrerer unabhängiger Online-Quellen recherchiert und nur bei übereinstimmender Bestätigung übernommen. Angaben ohne Gewähr.Zustand
Gebrauchter Zustand, ungeprüft.Weitere Details
Abholung: 06.07.2026 - 10.07.2026
Bitte beachten Sie: Eine Abholung ist an gesetzlichen Feiertagen und am Wochenende nicht möglich.
Wichtig: Eine Abholung ist nur mit Vorlage der entsprechenden Referenznummer ( Auktions- und Lot Nummer oder Rechnungsnummer) möglich!
Bitte beachten Sie, dass alle Artikel – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – gebraucht und ungetestet verkauft werden. Maßgeblich ist die jeweilige Artikelbeschreibung.
Detaillierte Informationen zu Gewährleistungs- und Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte den Auktionsbedingungen.
Hinweis: Bei verspäteter oder versäumter Abholung können zusätzliche Kosten für Lagerung, Handling oder Demontage entstehen, die vom Käufer zu tragen sind und vor Abholung bezahlt werden müssen.
Sollte es ich bei dem ersteigerten Lot um einen BAFA Fall handeln, muss die Maschine fristgerecht abgeholt und auf Kosten des Käufers zwischengelagert werden, bis die Freigabe erfolgt ist.